Über uns

Über uns...

Herzlich Willkommen in unserer Einrichtung,

der Kindertagesstätte am Sandberg.

In den letzten Jahren haben wir gemeinsam verschiedene Möglichkeiten gestaltet, den Hortkindern ein Umfeld bzw. Aufenthalt zu ermöglichen, in denen sie sich in vielfältiger Weise verwirklichen können. Im Mittelpunkt stehen dabei die Bedürfnisse und Interessen der Kinder, aber auch die Förderung ihrer Selbstständigkeit und das Stärken ihres Selbstvertrauens.

Darunter verstehen wir beispielsweise, dass die Kinder zum einen ihren Nachmittag individuell gestalten können, aber auch Lernangebote zur Verfügung stehen, um ihren individuellen Bildungsprozess zu unterstützen. 

Im Umgang mit den Kindern und ihren Familien steht für uns als Team stets ein respektvoller Umgang im Vordergrund. Unser Anspruch ist es, allen individuellen Anliegen, Fragen und Rückmeldungen mit Herz und fachgerechtem Handeln entgegenzutreten.

 

Die Kinder der altersgemischten Kindergartengruppe werden unter Berücksichtigung ihres Alters und Entwicklungstandes kontinuierlich beim Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten auf die Schule vorbereitet.

Die Grundbedürfnisse der Kinder nach Geborgenheit, Freiheit und Selbstbestimmung nehmen wir ernst und richten danach unsere Bildungs- und Erziehungsarbeit aus.

 

 

 

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Steckbrief

Kindertagesstätte Sandberg in Neustrelitz

 

Kontaktdaten:

Residenzstadt Neustrelitz (Träger)

 

Markt 1, 17235 Neustrelitz 

 

 

Kindertagesstätte Sandberg

Sandberg 48, 17235 Neustrelitz


Telefon: 03981/4534 -470

 

E-Mail:

 

 

Kapazität: 

14 Plätze für Kinder von 3 – 6 Jahren, 

200 Plätze für Hortkinder von 6 – 10 Jahren

 

Öffnungszeiten: 

Montag bis Freitag von 

6.30 Uhr bis 17.00 Uhr

 (ACHTUNG: Wir haben variierende Betriebsferien!)

Besonderheiten: 

  • Grundschule und Kita sind unter einem Dach -> respektvolle Kooperation zw. Schule, Hort und Kindergarten

  • Umfangreiche Ausstattung im Außenbereich (Sportplatz, Innenhöfe, großer Spielplatz)

  • Vielseite Aktionsräume im Innenbereich (z.B. Bauraum, Spieleclub, Fantasieraum)

  • tägliche Mittagsverpflegung durch trägereigene Küche für Hort und Kindergarten möglich

  • ruhige und naturbelassene Umgebung und gleichzeitig Nähe zum Stadtzentrum - vielseitige Möglichkeiten für Aktionen und Kooperationen außerhalb der Einrichtung

Pädagogisches Konzept:

  • Ganzheitliche und individuelle Förderung in Form von Freispiel, Einzel- und Gruppenangebote, Projektarbeit und traditioneller Höhepunkte

  • Förderung der Kinder zu selbstbewussten, selbstbestimmten, lernfähigen, an Werte orientierten Persönlichkeiten 

  • Kinderrechte werden gelebt (siehe unten)

  • Situationsorientierte Ansatz im Kindergarten: Im Mittelpunkt steht das Kind mit seinen individuellen Erfahrungen, Bedürfnisse und Interessen.

  • Konzept der offenen Hortarbeit: Das Kind ist Akteur seiner Entwicklung. Die Selbstbildungsprozesse werden anerkannt und das Prinzip der Freiwilligkeit gelebt

 

 

 

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Kollegium Kita Sandberg

Unser Team setzt sich aus der Leitung, stellvertretene Leitung, 9 pädagogischen Fachkräften, dem Hausmeister, einer Alltagshilfe und den Küchen- und Reinigungskräften zusammen. 

Die Qualität unserer täglichen Arbeit wird unter anderem durch den respektvollen Umgang und unserem „Wir-Gefühl“ geprägt. Genauso wie bei den Kindern, bringt jeder Mitarbeiter seine individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten mit und wird mit diesen geschätzt und geachtet. Auf diese Weise schaffen wir einen professionellen Alltag, eine harmonische Arbeitsatmosphäre und können uns den gegebenen Herausforderungen stellen.

 

Unser Team

 

 

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Der Grundstein unserer täglichen pädagogischen Arbeit ist die gelebte Partizipation.

Der Begriff Partizipation bezeichnet grundsätzlich verschiedene Formen der altersgemäßen Mitwirkung, Mitgestaltung und Mitbestimmung der Kinder am Einrichtungsleben. Sie können ihre Ideen, Meinungen, Empfindungen und Sichtweisen mit einbringen und gestalten aktiv ihren Alltag. Partizipation geschieht tagtäglich und in vielen Situationen in unserer Einrichtung. Hier gilt es, alle Kinder in ihrer Individualität zu fördern und ihren Bedürfnissen gerecht zu werden. Gleichwohl wird ein Grundstein für das demokratische Verständnis gelegt. Dies bedeutet, Entscheidungen gemeinsam zu fällen, die Entscheidungsmacht zu teilen und in einem gemeinsamen Prozess Lösungen für Probleme bzw. Herausforderungen im Alltag zu finden. Hortkinder lernen durch Partizipation Verantwortungsbewusstsein. 

Kinderrechte

Kinderrechteklärung der Kita und Hort Grundschule Sandberg Neustrelitz

 

Im Rahmen mehrerer Weiterbildungen und Dienstberatungen hat sich das Team unserer Einrichtung dazu verständigt, welche Mitbestimmungsrechte der Kinder in unserer Einrichtung gelten. Dabei sehen wir die Beteiligung als Grundrecht und als notwendige Voraussetzung für gelingende (Selbst-) Bildungsprozesse und die Entwicklung demokratischen Denkens und Handelns. Die Beteiligungsrechte können nicht durch die Kinder, Eltern oder andere eingeklagt werden. Wir pädagogischen Mitarbeiter/innen gehen deshalb eine hohe Selbstverpflichtung ein und befinden uns im Prozess der stetigen Reflexion und Auseinandersetzung.

 

Rechteklärung:

 

§1 Mahlzeiten

 

Die Fachkräfte verpflichten sich anzuerkennen, dass jedes Kind sein eigenes Körperempfinden hat und richten ihre Handlungen danach aus. Sie behalten sich vor, die Kinder im Zweifel in Ernährungsfragen zu beraten und verschwenderischem Umgang mit Lebensmitteln pädagogisch entgegenzuwirken. Sie achten dabei auf den feinen Unterschied zwischen Beratung und Nötigung. 

 

(1) Die pädagogischen Fachkräfte legen die Zeiten für das Mittagessen, das Kita-Frühstück und die Kita-Vesper fest. Die Kinder haben das Recht, über ihre Vesper-Zeit im Hort zu entscheiden. Die Fachkräfte behalten sich aber vor, zu bestimmen, dass dies erst nach 14 Uhr und nicht während der Hausaufgabenzeit geschehen darf. 

 

(2) Die pädagogischen Fachkräfte behalten sich vor, die Kinder zur Teilnahme an den Mahlzeiten, also Sitzen bei Tisch, zu verpflichten. Dies bedeutet keine Verpflichtung eine Speise einnehmen zu müssen und gilt nicht für die Vesper. Bei der Vesper entschieden die Kinder selbst über ihre Teilnahme. 

 

(3) Die pädagogischen Fachkräfte bestimmen über den Ort, an dem die Mahlzeiten eingenommen werden. 

 

(4) Die Kinder haben das Recht zu entscheiden, was sie essen. Dieses Recht gilt für alle Mahlzeiten. Ein sogenannter „Probierhappen“ ist aus Gründen des Kinderschutzes nicht zulässig, es gibt auch keine Verpflichtung eine unerwünschte Speise auf dem Teller zu erdulden! Es darf ein „Probierteller“ angeboten werden, es besteht aber für die Kinder keine Verpflichtung, davon Gebrauch zu machen. Ebenso sind „Wenn-dann-Bedingungen“ im Zusammenhang mit Speisen unzulässig.

 

(5) Die Kinder haben das Recht, über die Dauer ihrer Mahlzeiten im Rahmen der strukturellen Möglichkeiten (Unterrichtsbeginn, Raumressourcen) selbst zu bestimmen.

 

(6) Die Kinder haben das Recht über die Menge zu bestimmen, die sie essen. Dieses Recht kann von den pädagogischen Fachkräften nur in Fällen medizinisch festgestellter und nachgewiesener gesundheitlicher Einschränkungen entzogen werden. Die pädagogischen Fachkräfte behalten sich vor, darauf zu achten, dass genug zu essen für alle da ist.

 

(7) Die Kinder haben das Recht, ihren Sitzplatz und ihre Sitznachbarn bei den Mahlzeiten selbst zu wählen. Dieses Recht kann in Einzelfällen bei wiederholten Regelverletzungen vorübergehend entzogen werden.

 

(8) Die pädagogischen Fachkräfte behalten sich vor festzulegen und zu bestimmen, wie die Mahlzeiten eingenommen werden. 

 

§2 Hausaufgaben

 

(1) Die pädagogischen Fachkräfte verpflichten die Kinder bis zur Hälfte der 3. Klasse zur Teilnahme an den Hausaufgaben. Ab der zweiten Hälfte des dritten Schuljahres entscheiden die Kinder selbst über ihre Teilnahme am Hausaufgabenangebot der Fachkräfte. Die pädagogischen Fachkräfte behalten sich jedoch vor, in Absprache mit den Lehrkräften, den Kindern dieses Recht vorübergehend entziehen zu können.

 

(2) Die pädagogischen Fachkräfte behalten sich vor, über die Dauer der Hausaufgabenzeit der Kinder zu entscheiden. Dabei orientieren sie sich an den Empfehlungen aus dem Hausaufgabenkonzept der Schule. Die verpflichtende Hausaufgabenzeit beträgt maximal eine Stunde, bei jüngeren Kindern weniger. Die pädagogischen Fachkräfte verpflichten sich zu einem wohlwollenden Umgang mit den Kindern im Bezug auf die verpflichtende Hausaufgabendauer.

 

(3) Die pädagogischen Fachkräfte haben nicht das Recht, die Hausaufgaben auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordentlichkeit zu überprüfen. Sie behalten sich allerdings Hinweise und Beratung der Kinder vor, akzeptieren aber die finale Entscheidung der Kinder.

 

(4) Die pädagogischen Fachkräfte behalten sich vor, über den Ort zu bestimmen, an dem die Hausaufgaben gemacht werden.

 

(5) Die pädagogischen Fachkräfte behalten sich vor, darüber zu bestimmen, wann die Hausaufgaben gemacht werden. Dabei bemühen sich die Fachkräfte, auch individuelle Lösungen zuzulassen.

 

(6) Die pädagogischen Fachkräfte behalten sich vor, darüber zu bestimmen, wie die Hausaufgaben gemacht werden.

 

(7) Die pädagogischen Fachkräfte behalten sich vor, über die Sitzordnung bei den Hausaufgaben zu bestimmen.

 

 

§ 3 Kleidung

 

Die Fachkräfte verpflichten sich anzuerkennen, dass jedes Kind sein eigenes Körperempfinden hat und richten ihre Handlungen danach aus. Sie behalten sich vor, die Kinder im Zweifel in Kleidungsfragen zu beraten, achten aber auf den feinen Unterschied zwischen Beratung und Nötigung.

 

(1) Die Kinder haben das Recht, selbst über das Anziehen einer Jacke im Außenbereich der Kita zu entscheiden. 

Die pädagogischen Fachkräfte behalten sich vor, die Kinder im Sinne eines begleiteten Selbstlernprozesses entsprechend zu beraten, verpflichten sich aber dazu, die finale Entscheidung des Kindes zu akzeptieren.

Dieses Recht gilt nicht für Kinder mit nachgewiesenen gesundheitlichen Einschränkungen.

 

(2) Die Kinder haben das Recht, selbst über das Anziehen einer Mütze im Außenbereich der Kita zu entscheiden. 

Die pädagogischen Fachkräfte behalten sich vor, die Kinder im Sinne eines begleiteten Selbstlernprozesses entsprechend zu beraten, verpflichten sich aber dazu, die finale Entscheidung des Kindes zu akzeptieren.

Dieses Recht gilt nicht für Kinder mit nachgewiesenen gesundheitlichen Einschränkungen.

 

(3) Die Kinder haben das Recht, darüber zu entscheiden, ob sie im Außengelände des Hortes barfuss laufen. Die Fachkräfte untersagen das barfuss sein allerdings beim Nutzen von Fahrzeugen und beim Fußball spielen.

In den Innenräumen gilt dieses Recht der Kinder nicht, mit Ausnahme des Kindergartenbereiches und des Phantasieraumes. Die pädagogischen Fahrkräfte untersagen das barfuss laufen in allen Bädern aus Sicherheitsgründen.

 

Die pädagogischen Fachkräfte behalten sich vor und verpflichten sich, die Kinder zum barfuss laufen im Sinne eines begleiteten Selbstlernprozesses entsprechend zu beraten, verpflichten sich aber dazu, die finale Entscheidung des Kindes zu akzeptieren.

Sie behalten sich auch vor, dieses Recht bei deutlich sichtbaren gesundheitlichen Gefahren einzuschränken und verpflichten sich in diesen Fällen zur Rechtfertigung.

 

Mit freundlichen Grüßen -Ihr Kita-Team